Amt Plötzkau
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Z 11 (Benutzungsort: Dessau) Amtshandelsbücher
Amtshandelsbücher
Laufzeit: 1737 - 1847
Zusatzinformationen: Das Fürstentum-, später Herzogtum Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym.
Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben mit ihren Kompetenzen als Justizämter bestehen. Die der Landesregierung unterstellten Justizämter fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen.
Zum Justizamt Plötzkau gehörten der Marktflecken Plötzkau, die Dörfer Großwirschleben, Aderstedt, Osmarsleben, Bullenstedt, Gröna, das Vorwerk Bründel und die adligen Gerichte Schlewipp-Gröna, Leau, Hohenerxleben, Rathmannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth.
Nachdem 1834 die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter übertragen worden ist, erfolgte im Jahr 1847 die Errichtung des Stadt- und Landgerichts Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung", das die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg ersetzte. Die Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben aus den genannten Justizamtsbezirken übernahm ein Rentamt.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten "Kreisämter", später Kreisdirektionen und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben.
Zusatzinformationen: Das Fürstentum-, später Herzogtum Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym.
Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben mit ihren Kompetenzen als Justizämter bestehen. Die der Landesregierung unterstellten Justizämter fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen.
Zum Justizamt Plötzkau gehörten der Marktflecken Plötzkau, die Dörfer Großwirschleben, Aderstedt, Osmarsleben, Bullenstedt, Gröna, das Vorwerk Bründel und die adligen Gerichte Schlewipp-Gröna, Leau, Hohenerxleben, Rathmannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth.
Nachdem 1834 die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter übertragen worden ist, erfolgte im Jahr 1847 die Errichtung des Stadt- und Landgerichts Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung", das die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg ersetzte. Die Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben aus den genannten Justizamtsbezirken übernahm ein Rentamt.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten "Kreisämter", später Kreisdirektionen und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:20 MESZ