Burkard von Schellenberg, Landkomtur von Elsass-Burgund, und Hans von Neuenhausen, Komtur von Bern, bekunden, im Zuge der Verpfändung der Ballei Elsass-Burgund an den Hochmeister und den Deutschen Orden in Preußen dem Deutschmeister 20 000 rheinischen Gulden schuldig zu sein.

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