Henrich ingen Winckel, Kaufmann, war verschiedenen Gläubigern Geld schuldig, darunter dem Schwager des Appellanten, Galeno Weyer, fürstlich klev. Arzt, mehr als 400 Philippstaler. Als er in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, übertrug er dem Appellanten 1579 alle seine Güter im „Schöffentum Goch“. In einem Vertrag vom gleichen Tag wurde festgelegt, daß dieser alle Schulden Winckels, die dieser im Land Kleve zu entrichten habe, begleichen solle. Winckel starb bald darauf in Antwerpen (Antorf). Die Appellaten sind Erben Winckels, die vom Appellanten - möglicherweise vor niederländischen Gerichten - Erstattung des Besitzes gegen Liquidation gefordert hatten. Der Appellant war zur Erstattung bereit. Während er die Liquidation mit einer vom Appellaten quittierten Zahlung als abgeschlossen angesehen hatte, hatte dieser Liquidationsposten moniert. Dabei ging es insbesondere um Gerichtskosten eines Verfahrens, das der Appellant siegreich gegen einen von (anderen) Gläubiger Winckels erwirkten Arrest auf dessen Güter geführt hatte. Auf Schreiben des zu Gunsten seines Mitbürgers Borchard intervenierenden Rates der Stadt Nijmegen konfirmierte die Vorinstanz die Entscheidung, der Appellant müsse diese Gerichtskosten selbst tragen. Der Appellant legte am RKG seine Haltung zur gesamten Liquidation dar. Er bemängelte, daß seiner Forderung, die Appellaten müßten sicherstellen, daß er künftig schadlos bleibe, nicht entsprochen worden wäre, und erhob Einwände gegen die einzelnen Forderungen der Appellaten. Der appellatische Prokurator forderte in einem mündlichen Antrag, da das Verfahren bereits 3 Instanzen durchlaufen und der Appellant keine neuen Gesichtspunkte eingebracht habe, es nunmehr kurzfristig mit einem bestätigenden Urteil abzuschließen. Nach einem Completum- Vermerk vom 15. Mai 1613 sind als letzte Handlung die Gesuche beider Prokuratoren um ein Urteil protokolliert. Dem folgen neben einem Completum- Vermerk vom 16. April 1727 nur Visum-Vermerke.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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