Klage 1. der Margarete Hane, Witwe Dr. Johan Bisping, 2. der Maria Hane, Frau Ratsherr Johan Berning, später (1649) Frau Gerhard Hobbelt, und ihrer Kinder I. Ehe, vertreten durch ihre Vormünder Dr. Johan Hobbeling und Johan Goeckman ./. Johan Kappenberg und Gerhard Wibbeling wegen Herausgabe eines Nachlasses. + Katharina Modersohn war die uneheliche Tochter des + Bernard Modersohn und der Elsken Hechling, die spätere Frau Wilhelm Holthaus gen. Hocker in Altenberge. Sie hat die Beklagten als Erben eingesetzt und diese haben mit der Erbschaft auch den Nachlass ihres Vaters Bernard Modersohn in Besitz genommen.