Äbtissin Kunigunde von Tyrnick des Konvents (graenordis) zu Schweinheim genehmigt als Lehnsherrin, dass die Eheleute Pauwels Hugh und Christina Schoeben vor den Schöffen zu Stotzheim 4 Fußbreit von einem Garten längs des Klause zu Stotzheim der Jungfrau an letztere verkauft haben, wobei durch die Schöffen gewiesen werde, dass die Trauffe (druppe) von Wand fallen soll, welche die genannte Jungfrau auf die Rainsteine ihres Grundstücks gesetzt habe, die "etze" aber auf der gedachten Eheleuten Erbe stehen dürfe. Zeugen: Junker Winand von Muckenhusen, Amtmann zu der Hart. Mit Konventssiegelfragment

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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