Kläger: Michael Schmidt, Bürger zu Hamburg, dann in Itzehoe und in Speyer (Beklagter).- Beklagter: Detlef von Reventlow, Kanzler der Herzogtümer Schleswig und Holstein, Amtmann zu Hadersleben (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis et mandati simplicis et ulterioris...sine clausula; Zuständigkeit des Reichskammergerichts und der Gerichte in Holstein und Dänemark, Behinderung des Klägers bei der Prozessführung, Gefangensetzung des Klägers mit "Ketten und Banden", Fortsetzung des Verfahrens trotz Rechtshängigkeit der Sache am Reichskammergericht und Eingreifen des Kaiserlichen Fiskals wegen Missachtung von Beschlüssen des Reichskammergericht und des Kaisers in einem Kriminalprozess gegen den Kläger, der den Beklagten beleidigt hatte, indem er ihm Meineid, Majestätsbeleidigung, Gotteslästerung und dunkle Machenschaften zugunsten der Stadt Hamburg vorgeworfen hatte
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Kläger: Michael Schmidt, Bürger zu Hamburg, dann in Itzehoe und in Speyer (Beklagter).- Beklagter: Detlef von Reventlow, Kanzler der Herzogtümer Schleswig und Holstein, Amtmann zu Hadersleben (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis et mandati simplicis et ulterioris...sine clausula; Zuständigkeit des Reichskammergerichts und der Gerichte in Holstein und Dänemark, Behinderung des Klägers bei der Prozessführung, Gefangensetzung des Klägers mit "Ketten und Banden", Fortsetzung des Verfahrens trotz Rechtshängigkeit der Sache am Reichskammergericht und Eingreifen des Kaiserlichen Fiskals wegen Missachtung von Beschlüssen des Reichskammergericht und des Kaisers in einem Kriminalprozess gegen den Kläger, der den Beklagten beleidigt hatte, indem er ihm Meineid, Majestätsbeleidigung, Gotteslästerung und dunkle Machenschaften zugunsten der Stadt Hamburg vorgeworfen hatte
211-2_S 93 Teil 2
S 6197
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1629-1659
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Conrad Blaufelder (1652). Dr. Jonas Eucharius Erhardt (1653). Dr. Wilhelm Mockel (1659).- Instanzen: 1. Niedergericht 1649. 2. Obergericht 1649-1650. 3. Reichskammergericht 1652-1659 (1651-1659).- Darin: Aktenstücke aus Prozessen der Parteien vor Hamburger Gerichten, der Deutschen Kanzlei in Kopenhagen und dem Reichshofrat u.a. mit Hartich von Spreckelsen und wegen einer Bürgschaft sowie Dekrete und Schreiben des dänischen Königs und des Rats der Stadt Hamburg aus der Zeit 1629-1659 (passim); Rechnung des Klägers 1649 über die im Gefängnis entstandenen zusätzlichen Kosten u.a. für Bier und Branntwein; Aktenstück über die Appellation des Beklagten 1650 an das Reichskammergericht.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11351 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ