Kläger: Michael Schmidt, Bürger zu Hamburg, dann in Itzehoe und in Speyer (Beklagter).- Beklagter: Detlef von Reventlow, Kanzler der Herzogtümer Schleswig und Holstein, Amtmann zu Hadersleben (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis et mandati simplicis et ulterioris...sine clausula; Zuständigkeit des Reichskammergerichts und der Gerichte in Holstein und Dänemark, Behinderung des Klägers bei der Prozessführung, Gefangensetzung des Klägers mit "Ketten und Banden", Fortsetzung des Verfahrens trotz Rechtshängigkeit der Sache am Reichskammergericht und Eingreifen des Kaiserlichen Fiskals wegen Missachtung von Beschlüssen des Reichskammergericht und des Kaisers in einem Kriminalprozess gegen den Kläger, der den Beklagten beleidigt hatte, indem er ihm Meineid, Majestätsbeleidigung, Gotteslästerung und dunkle Machenschaften zugunsten der Stadt Hamburg vorgeworfen hatte

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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