Georg Heinrich von Diepenbrock zu Buldern verträgt sich mit Johann Bertelinck wegen des Besitzes des von dessen Eltern mit Bewilligung Hermanns von Diepenbrock im Dorfe Buldern erbauten Hauses. Zeugen: Bernhard Slicher und Hans Colner. Notar Heinrich Lutterman

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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