Kameralamt Lorch (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 65
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1807-1922 (Vorakten ab 1801)
Vorbemerkung: Das Kameralamt Lorch bestand von 1807-1922. Gemäß Verfügung vom 11. Juni 1819 (Reg.Bl. 1819, S. 193 ff.) betr. Verminderung der Kameralämter wurden dem Kameralamt Lorch vom aufgelösten Kameralamt Göppingen Land folgende Orte und Weiler zugewiesen: Wäschenbeueren, Krettenhof, Wäscherhof, Sägbühl und Ziegelhütte; vom Kameralamt Schorndorf die Orte und Weiler im Kaisersbacher Stab: Ebni, Eulenhof, Frazenklingenhof, Frazenwiesenhof, Gallenhöfle, Grasgehren, Heppichgehren, Holzbuckel, Höfenäckerle, Kaltenbronnhof, Kellerklinghöfle, Klingenmühlhöfle, Rotenmad, Salbengehren, Schmalenberg, Spatzenhof, Wiesenteighof; vom Rienharzer Stab: Eselshalden, Krähenhof, Langenberg; vom Welzheimer Stab: Obersteinenberg, Lettenstich; vom Plüderhausener Stab: Plüderwiesenhof, Tannschöpfleshof und Walkersbach. Zugleich gab das Kameralamt Lorch den Weiler Bärenbach an das Kameralamt Schorndorf ab. Bis zum Jahre 1838 blieb es im Kameralamtsbezirk Lorch bei dieser Einteilung. Durch die Verfügung vom 29.03.1838 (Reg.Bl. 1838, S. 171 ff.) betr. Abänderungen der Kameralamtbezirkseinteilung und Angleichung der Oberamtsbezirke an dieselben wurde das Kameralamt Murrhardt aufgelöst, dabei erhielt das Kameralamt Lorch folgende Orte zugeteilt: Kaisersbach mit den Parzellen Brandhöfle, Cronhütte, Ebersberg, Menzles, Mönchhof, Täle; Kirchenkirnberg mit den Parzellen Bruch, Gänshof, Gärtnershof, Göckelhof, Leukers, Marxenhof, Mettelbach, Mutzenhof, Oberneustetten, Reute, Schloßmühle, Spielhof, Spielwald, Täle, Tiefenmad, Unterneustetten, Vögelesreute, Weidenbach, Weidenhof, Wiesenhof; vom Kameralamt Gmünd die Orte: Pfersbach, Waldau, Wetzgau, Wustenriet. An das Kameralamt Gaildorf wurden zu gleicher Zeit nachfolgende Orte abgetreten: Vordersteinenberg mit Deschenhof, Greuthöfle, Heinleshof, Heinlesmühle und Hellershof; Hintersteinenberg mit Hüttenbühl, Kapf, Neuwirtshaus, Vaihinghof und Wahlenheim. Mit diesen Zuteilungen und Abtretungen war die Angleichung an den Oberamtsbezirk vollzogen, so daß sich der Kameralamtsbezirk Lorch und der Oberamtsbezirk Welzheim künftig deckten. Im Bestand des Kameralamts Lorch finden sich vereinzelt Akten der aufgelösten und benachbarten Kameralämter, die, soweit es sich um geschlossene Vorgänge handelt, zweckmäßigerweise in dem Bestand des Kameralamts Lorch verblieben.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
325 Büschel (7,5 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ