Johann Becker, Schultheiß der Grafschaft Moers, macht bekannt, daß ihn Abt Hugo nach dem Tod seines Schwiegervaters Arnold Stunincks mit dem Hof ter Kuilen oder Krulshof im Kirchspiel Hochemmerich belehnt hat. Bei Vakanz des Lehens ist ein Heergewäte von 5 Goldgulden fällig. Er hat gehuldigt im Beisein von Dr. iur. Johann zum Putz und Hermann Duden [wie vor]. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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