Allgemeine Fragen, Dienststrafkammern (Bildung, Vorsitzender, Beisitzer, Dienstbetrieb, Rechnungslegung)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Bü 712
D 4/1/Nr. 301
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Staatsministerium
Staatsministerium >> I. Landes- und Reichsangelegenheiten >> D. Staatsbeamte und Staatsbehörden >> 4. Dienststrafwesen
1929 - Juni 1937
Enthält u.a.: Verordnung des Staaatsministeriums über die Dienststrafordnung für Polizeianwärter vom 1.4.1929; Vereinheitlichung des Dienststrafwesens nach den Vorschlägen des Reichssparkommissars, 1930; Durchführung des Gesetzes der im Kampf für die nationale Erhebung erlittenen Dienststrafen und sonstigen Maßregelungen vom 23.6.1933, 1933/34; Bildung einer Dienststrafkammer für Württemberg, Baden und Hohenzollern in Karlsruhe und politische Bedenkender Gauleitung Württemberg-Hohenzollern der NSDAP gegen die Benennung des Kreispflegers Müller in Neckarsulm als stellvertretenden Beisitzer, 1937; Aufbau der württembergischen Kultverwaltung, 1937; Erlaß des Chefs der Sicherheitspolizei betr. Disziplinarverfahren gegen Beamte, die wegen schwerer Delikte aus der NSDAP ausgeschlossen oder ausgestoßen wurden, 2.6. 1937.
1 Bü.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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