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Grundherrliche Gefälle, OA Gerabronn
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Enthält: Beschwerde des Johann Leonhardt Hirsch und des Georg Engelhardt von Herrentierbach gegen das württembergfürstliche Hohenlohische Amt Bartenstein wegen angeblich ungebührlicher grundherrlicher Gefällanforderungen durch das fürstliche Rentamt, Qu. 1-7, 1826; Weigerung mehrerer Bewohner von Schrozberg, weiterhin das sogenannte Schutzgeld an das fürstlich Hohenlohische Rentamt in Ingelfingen zu bezahlen, Qu. 1-11, 1829-1830; erzwungene Ablösung grundherrlicher Gefälle der fürstlichen Standesherrschaft Hohenlohe-Bartenstein, Qu. 1-39,1827-1832; Vertrag zwischen der fürstlichen Standesherrschaft Schwarzenberg als Besitzerin des Thronlehens Michelbach an der Lücke und den Gemeindenutzungsberechtigten zu Hengstfeld wegen Überlassung der Ödung Espenbühl ("Öspül"), 2 Schr., 1843; Weigerung der freiherrlichen von Crailsheimschen Grundherrschaft in Hornberg zur zwangsweisen Ablösung von Laudemialabgaben, 3 Schr., 1846; Untersuchung der Grunddokumente der Standesherrschaft Hohenlohe-Bartenstein über die Grundgefälle in der Gemeinde Wittenweiler, Qu. 1-6, 1850; Sicherstellung der Lastenansprüche der Gemeinde Altenberg, Gemeindebezirk Obersteinach, gegen die freiherrlich von Gemmingensche Gutsherrschaft in Niedersteinach, 1 Schr., 1854.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.