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Reichsgrafschaft Sponheim (Bestand)
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Form und Inhalt: Die Familie der Grafen von Sponheim (ursprünglich: Spanheim) ist erstmals 1044 nachgewiesen. Seit 1075 benannten sie sich nach ihrer Burg Sponheim nordwestlich von Bad Kreuznach. Einen Aufstieg erlebte die Familie zu Beginn des 12. Jahrhunderts durch Heirat mit einer Erbtochter des Grafen Albert von Mörsberg; sie brachte die Burg Dill auf dem Hunsrück und die Vogtei des Stiftes Pfaffen-Schwabenheim an die Familie. Von nun an wurde der vorher nur gelegentlich geführte Grafentitel im Hause Sponheim üblich. Die Grafen bauten im12. Jahrhundert ein ansehnliches Herrschaftsgebiet zwischen Nahe und Mosel auf.
1233 wurde dieser Besitz zwischen den Söhnen Goffrieds III. (1200-1223) geteilt. Dabei bleiben die Stammburgen Sponheim und Dill und einige weitere Gebiete gemeinsamer Besitz. Graf Johann I. (1233-1277) erhielt die Hintere Grafschaft Sponheim, d.h. die Besitzungen an der Mosel und im Hochwald, die späteren Ämter Herrstein, Allenbach und Birkenfeld bzw. die Gebiete um Birkenfeld, Trarbach und Enkirch; er nannte sich nach der oberhalb von Trarbach und Enkirch gelegenen Starkenburg (Sponheim-Starkenburg) - der zweiten Burg neben Allenbach, die ihm bei der Teilung zugefallen war. 1274 verpfändete König Rudolf I. von Habsburg den Reichsgutbezirk bei Kröv (Kröver Reich) an Sponheim-Starkenburg. Dass Kurtrier 1355 die dortigen Vogteirechte erwarb, womit seiner Auffassung nach ein Drittel der Landeshoheit verbunden war, führte allerdings zur Errichtung einer Gemeinschaftsherrschaft (Kondominat), die von wiederholten Streitigkeiten über das Ausmaß der kurtrierischen Rechte gekennzeichnet war. Diese wurden erst 1784 beigelegt, als Kurtrier durch Vergleich ein Drittel der Landeshoheit zugesprochen wurde. Zum Verwaltungszentrum der Hinteren Grafschaft entwickelt sich Trarbach. Birkenfeld, Herrstein und Frauenberg wurden Sitze der unteren Verwaltungsebene.
Der jüngste Bruder Simon erhielt 1233 die Vordere Grafschaft Sponheim, d.h. die Bezirke der Burgen von Kreuznach, Kirchberg, Kastellaun und Böckelheim, den Soonwald, das spätere Amt Winterburg sowie die Ämter Kirchberg und Kastellaun; die Burg Böckelheim ging allerdings schon 1279 an das Erzstift Mainz verloren. Simon begründet die Linie Sponheim-Kreuznach, die 1349-1381 von den Raugrafen noch Naumburg und 1403 das Amt Koppenstein erwarb. Die Besitzungen der Linie Sponheim-Kreuznach wurden mehrfach geteilt, so 1301-1340 entlang des bei Bacharach in den Rhein mündenden Heimbachs in ein Gebiet mit Kastellaun und Kirchberg einerseits, Kreuznach andererseits. Die Besitzungen von Sponheim-Kreuznach wurden aber 1340 unter Graf Walram wieder vereinigt. Mit Walrams Sohn, Simon III., starb die Kreuznacher Linie 1414 im Mannesstamm aus.
Am 24. Januar 1416 überschrieb die Gräfin Elisabeth von Sponheim-Kreuznach ihrem Schwager, dem Kurfürsten Ludwig III. von der Pfalz, ein Fünftel von Burg und Stadt Kreuznach, Burg und Tal Ebernburg, Burg und Tal Gutenberg, Burg Argenschwang, Burg Naumburg, Burg und Tal Koppenstein, Burg und Stadt Gemünden sowie der Stadt Kirchberg. Dieses Fünftel sollte bei ihrem Tod an Kurpfalz fallen und immer in Händen des Inhabers der Kurwürde bleiben. Die übrigen vier Fünftel dieser Besitzungen sollten dem Grafen Johann aus der Linie Starkenburg als nächstem Erben zufallen. Der Begriff Vordere Grafschaft Sponheim wurde fortan nur noch für diese Orte und Burgen mit den zugehörigen Verwaltungsbezirken (Ämtern) verwendet. Elisabeth hatte aber nicht die gesamte Vordere Grafschaft Sponheim in dieser Weise geteilt: Die Burg Sponheim, Burg und Tal Winterburg, Burg und Tal Dill sowie Burg und Stadt Kastellaun fielen deshalb bei ihrem Tod ganz an den Grafen Johann. Sie wurden fortan zur Hinteren Grafschaft gerechnet. Johann vermachte die gesamte Hintere Grafschaft mitsamt den 1417 neu hinzugekommenen, genannten Orten und Burgen und vier Fünfteln der Vorderen Grafschaft am 19. März 1425 seinen nächsten Verwandten, dem Markgrafen Bernhard von Baden und dem Grafen Friedrich von Veldenz, zu gleichen Teilen; die Urkunde ist in der badischen Herrschaft Beinheim im Elsass ausgestellt und deshalb als Beinheimer Entscheid in die Akten und die Literatur eingegangen. Ein (zweites) Fünftel der Vorderen Grafschaft war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon nicht mehr in Johanns Hand; er hatte es 1422 an den pfälzischen Kurfürsten Ludwig verpfändet; erst 1504 kam es an seine Erben.
Beim Tode Johanns am 24. Oktober 1437 stellte sich die Situation also wie folgt dar: Baden und Veldenz erhielten je eine Hälfte der Hinteren Grafschaft sowie je drei Zehntel (1 1/2 Fünftel) der Vorderen; für je ein weiteres Zehntel hatten sie ein Lösungsrecht gegenüber Kurpfalz.
Der pfälzische Kurfürst besaß seit 1417 ein Fünftel der Vorderen Grafschaft erblich und seit 1422 ein weiteres Fünftel zu Pfand. Kurfürst Friedrich I. erhielt 1463 in Pfandschaft zusätzlich 1 ½ Fünftel von Baden. Kurfürst Philipp (gest. 1508), gab 1504 das seit 1422 verpfändete Fünftel und 1508 auch die 1 1/2 badischen Fünftel wieder ab. Der Kurpfalz verblieb damit noch ein Fünftel der Vorderen Grafschaft. Mit Ottheinrich (gest. 1559) erlosch die alte Kurlinie der pfälzischen Wittelsbacher. Das Erbe fiel an die Linie Pfalz-Simmern, die u.a. bereits Anteile beider Grafschaften besaß.
Pfalz-Simmern hatte nämlich 1444 den Grafen Friedrich von Veldenz beerbt, der in diesem Jahr als letzter seines Stammes gestorben war: Gemäß seinem Testament war das Erbe an seine Enkel gefallen, Söhne seiner einzigen Tochter und des Pfalzgrafen Stephan von Pfalz-Simmern. Die veldenzischen Anteile der Vorderen und Hinteren Grafschaft Sponheim hatte also 1444 Pfalzgraf Friedrich von Simmern (gest. 1480) erhalten; von 1466 bis 1469 war er auch im Besitz der badischen Hälfte der Hinteren Grafschaft gewesen, die der Markgraf ihm aus Geldmangel verpfänden musste. Auf ihn war Pfalzgraf Johann I. von Simmern (gest. 1509) gefolgt, der 1504 das 1422 der Kurpfalz verpfändete Fünftel der Vorderen Grafschaft zurückerhielt; er hatte später die Hälfte dieses Fünftels an Baden weitergegeben und fortan, wie im Beinheimer Entscheid vorgesehen, eine Hälfte der Hinteren und zwei Fünftel der Vorderen Grafschaft besessen. Auf ihn waren Johann II. (gest. 1557) und Friedrich II. von Pfalz-Simmern gefolgt.
Als Friedrich II. von Pfalz-Simmern nun 1559 die ausgestorbene pfälzische Kurlinie beerbte, bedeutete dies einen Einschnitt auch für die Besitzverhältnisse in der Grafschaft Sponheim. Diese wurden, soweit es die pfälzischen Wittelsbacher betraf, 1560 wie folgt neu geregelt: Das Erbfünftel und die beiden aus dem Besitz von Johann II. von Pfalz-Simmern (gest. 1557) stammenden Fünftel der Vorderen Grafschaft verblieben dem nunmehrigen Kurfürsten Friedrich. Teilstücke dieser insgesamt drei Fünftel der Vorderen Grafschaft befanden sich danach zeitweise in den Händen jüngerer Pfalzgrafen; nach außen wurde die Grafschaft jedoch vom Kurfürsten vertreten. Konkret fielen aufgrund des Testaments von Kurfürst Friedrich IV. (1583-1610) die drei Fünftel Besitzanteil an der Vorderen Grafschaft 1611 an seinen jüngeren Sohn Ludwig Philipp (gest. 1655), der eine neue, kurzlebige Linie Pfalz-Simmern begründete. Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz bemühte sich, das Nebenland wieder der Kurpfalz einzuverleiben: 1654 kam auf dem Regensburger Reichstag ein Vergleich zustande, der den simmernschen Anteil um das alte Kurfünftel der Vorderen Grafschaft Sponheim, zwei Drittel des Amtes Stromberg sowie das Stift Kaiserslautern verkleinerte. Nach dem Erlöschen der Nebenlinie Pfalz-Simmern 1673 fiel ihr Besitz an die pfälzische Kurlinie zurück. Diese starb 1685 ihrerseits aus. In der Kur und in der Vorderen Grafschaft folgte ihr die Linie Pfalz-Neuburg (1685-1742), die ihrerseits durch den letzten pfälzischen Kurfürsten aus der Linie Pfalz-Sulzbach, Karl Theodor (1742-1799), beerbt wurde. Dieser musste 1794 während der Revolutionskriege die Gebiete auf dem linken Rheinufer räumen und der französischen Besatzung überlassen.
Bereits mit Vertrag vom 24. August 1707 war die Vordere Grafschaft zwischen Kurpfalz und Baden geteilt und damit die bisherige Gemeinschaftsherrschaft (Kondominat) aufgelöst worden. An Kurpfalz war dabei das Oberamt Kreuznach gefallen, dem 1714 das Amt Böckelheim (aus vorher nicht sponheimischen Gebieten) angegliedert wurde. Sitz der pfälzischen Verwaltung war Kreuznach geworden. Als Reste der bisherigen gemeinsamen Herrschaft bleiben das gemeinsame Votum Kurpfalz‘ und Badens als Grafen von Sponheim auf dem Oberrheinischen Kreistag, ein gemeinsames Wappen und das gegenseitige Nachfolgerecht erhalten.
Der pfälzische Anteil an der Hinteren Grafschaft Sponheim fiel infolge des innerfamiliären Heidelberger Vertrages von 1553 an Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken und Georg Hans von Pfalz-Veldenz; durch den Verzicht Georg Hans‘ zugunsten des Pfalzgrafen Wolfgang kam der Anteil an der Hinteren Grafschaft Sponheim 1566 ganz an Pfalz-Zweibrücken. Nach dem Tod Wolfgangs entstanden 1569 zusätzlich zur Hauptlinie Pfalz-Zweibrücken die Nebenlinien Pfalz-Neuburg und Pfalz-Birkenfeld; die Linie Pfalz-Birkenfeld, der 1569 - unter Wahrung der Oberherrlichkeit der Hauptlinie Pfalz-Zweibrücken - die Mitherrschaftsrechte in der Hinteren Grafschaft Sponheim zufielen, erlosch ihrerseits 1671, aber die von ihr abgespaltene Linie Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler bestand fort und folgte ihr in der Hinteren Grafschaft Sponheim nach. Weil auch die Hauptlinie Pfalz-Zweibrücken schon 1661 erloschen war, ging die Bezeichnung "Pfalz-Zweibrücken" nach 1671 an den noch blühenden Familienzweig Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler über.
Die gemeinsam mit der Markgrafschaft Baden ausgeübte Herrschaft in der Hinteren Grafschaft Sponheim wurde 1776 durch eine Teilung beseitigt: Darin erhielt Pfalz-Zweibrücken (Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler) das Oberamt Trarbach mit dem sponheimischen Anteil am Kröver Reich, die Ämter Allenbach und Kastellaun sowie den Anteil der Hinteren Grafschaft Sponheim am "Dreiherrischen", an dem sonst noch das Kurfürstentum Trier und die Herrschaft Winneburg-Beilstein Anteil hatten. Trarbach wurde Sitz der pfälzischen Verwaltung. 1780 wurde auch das "Dreiherrische" unter die bis dato gemeinschaftlich regierenden Landesherren aufgeteilt. Die Verhältnisse änderten sich erneut, als auch hier 1794 die französischen Revolutionstruppen die fraglichen Gebiete besetzten.
Den badischen Anteil an beiden Grafschaften (die Hälfte der Hinteren, 1 1/2 Fünftel der Vorderen Grafschaft sowie das Lösungsrecht eines weiteren, verpfändeten 1/2 Fünftels) hatte 1437 Markgraf Jakob erhalten. Sein Sohn Karl (gest. 1475) musste 1463 seine Anteile an der Vorderen Grafschaft an Kurpfalz verpfänden. Von 1466-1469 war der Anteil an der Hinteren Grafschaft ebenfalls zu Pfand gegeben - an das Haus Pfalz-Simmern, das die andere Hälfte erblich besaß. Markgraf Philipp von Baden (gest. 1533) erhielt 1508 bei der Heirat mit einer Tochter des Pfälzer Kurfürsten die 1463 verpfändeten 1 1/2 Fünftel der Vorderen Grafschaft als Heiratsgut; die Hälfte des 1422 verpfändeten, 1504 an Pfalz-Simmern gegebenen Fünftels kam später hinzu. Da aber Philipp ohne Söhne starb, drohte der Anteil an der Vorderen Grafschaft an seine Tochter zu fallen. 1534 wurde er durch Vertrag für das Haus Baden gesichert. Markgraf Philibert (gest. 1569) besaß deshalb wieder eine Hälfte der Hinteren und zwei Fünftel der Vorderen Grafschaft. Ihm folgten Philipp (gest. 1588) und Eduard Fortunat(us) (gest. 1600). Da die Legitimität der Kinder von Eduard Fortunat bestritten wurde, beschlagnahmte Kurpfalz 1600 die beiden Fünftel der Vorderen Grafschaft, die es dadurch ganz in die Hand bekam. Durch militärische Ereignisse (Dreißigjähriger Krieg 1618-1648) kamen sie 1620 wieder an Baden zurück. In die Hälfte der Hinteren Grafschaft hatte sich 1605 Markgraf Georg Friedrich einsetzen lassen, der sie 1622 an Wilhelm, den Sohn des Markgrafen Eduard abtrat. Mit Markgraf August Wilhelm Georg (gest. 1771) erlosch die (katholische) Linie Baden-Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden-Durlach (gest. 1811) folgte; er musste 1794 das linke Rheinufer aufgeben.
Bei den Teilungen 1707 bzw. 1776 hatte Baden erhalten: in der Vorderen Grafschaft die Ämter Kirchberg nebst Koppenstein, Naumburg und das vom Oberamt Kreuznach abgetrennte Sprendlingen, das rheinhessische Dorf St. Johann sowie Denzen und Reckershausen vom Amt Simmern und Neuburgweiher vom Oberamt Germersheim erhalten; Sitz der badischen Verwaltung war 1707 Kirchberg geworden. In der Hinteren Grafschaft waren die Ämter Birkenfeld, Herrstein, Dill und Winterburg (mit Burgsponheim) sowie die Vogtei Winningen an Baden gekommen. Badischer Regierungssitz war ab 1776 Birkenfeld. Der letzte Markgraf hatte, von den Anteilen an beiden Grafschaften ausgehend, eine territoriale Erwerbspolitik betrieben, indem er die Besitzungen von reichsritterschaftlichen Familien aufkaufte.
Zur Zeit des Kondominats in der Hinteren Grafschaft hatte deren Regierung in Trarbach gesessen, wo ein im Wechsel von den beiden Teilhabern der Herrschaft berufener Oberamtmann regiert hatte. Diesem war 1672 je ein pfälzischer und ein badischer Regierungsrat an die Seite gestellt. Im selben Jahr war ein Konsistorium als oberste Kirchenbehörde in der Hinteren Grafschaft, die seit 1557 lutherisch war, eingesetzt worden. Die Finanzverwaltung war zwischen einer badischen und einer pfälzischen Rentkammer geteilt gewesen. Insgesamt war die gemeinsame Verwaltung der Hinteren Grafschaft kooperativ gehandhabt worden - im Gegensatz zum konfliktreichen Gegeneinander bei der Verwaltung der Vorderen Grafschaft, wo 1556 ebenfalls die Reformation eingeführt worden war.
Nach dem Zusammenbruch des französischen Kaiserreiches (1813/14) und der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress (1815) fielen die ehemaligen sponheimischen Territorien an Preußen und 1946 an das neu gegründete Land Rheinland-Pfalz. Bei der Übernahme der Grafschaften durch die Erben 1437 befanden sich alle Archivalien im Gewölbe der Grevenburg zu Trarbach. Die beiden Erben, Graf Friedrich von Veldenz und Markgraf Jakob von Baden, beschlossen, diese abschreiben zu lassen; beide Seiten sollten je ein Kopiar mit den Abschriften der Urkunden erhalten; die infolgedessen erstellten Kopiare sind überliefert. Im Beinheimer Entscheid von 1425 hatte Graf Johann die Vergabe der Lehen geregelt. Der jeweils zuerst in die Gemeinschaftsherrschaft Eingetretene sollte als ältester Graf die Vasallen belehnen. Da er zur Erfüllung dieser Aufgabe das Lehnsarchiv benötigte, wanderte dieses. Es hat daher ein Eigenleben getrennt von den übrigen Archivalien geführt. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kamen wieder Lehnsurkunden zum übrigen Archiv. Von 1761 bis zu seinem Tod im November 1775 war Pfalzgraf Christian IV. ältester Graf gewesen; daher waren die Urkunden bei der Teilung 1776 noch in Zweibrücken und kamen in die Teilungsmasse.
Für das Archiv auf der Grevenburg ergab sich mit der Verpfändung des badischen Anteils der Vorderen Grafschaft an Kurpfalz eine neue Situation. Im Vertrag vom 9. März 1463 musste Markgraf Karl versprechen, alle einschlägigen Urkunden und Register herauszugeben. In das dadurch neu geschaffene Archiv sollten auch die Urkunden gelegt werden, die beide Grafschaften gemeinsam betrafen. Aufgrund dieser Bestimmungen entstand ein zweites sponheimisches Archiv auf der Kauzenburg über Kreuznach. Allerdings wurden nicht alle Urkunden, auf die der Vertrag zutraf, tatsächlich aus Trarbach nach Kreuznach verbracht.
Mit dem Tod des Pfalzgrafen Friedrich aus der Simmerner Linie (gest. 1480) wurde eine Teilung des Lehnsarchivs notwendig, da nun der Kurfürst die Lehen der Vorderen, der Markgraf die der Hinteren Grafschaft vergab. Mit Vertrag vom 7. Februar 1509 wurde Markgraf Philipp von Baden in die alten Rechte wieder eingesetzt; die zwischenzeitlich ausgestellten Lehnsreverse wurden ihm ausgeliefert. Durch seinen Tod war eine Neuregelung unumgänglich, da die Rechte Philipps auf dem seiner Frau, der Pfalzgräfin Elisabeth, mitgegebenen Heiratsgut beruht hatten. Sie erfolgte durch den Grünwalder Vertrag vom 30. September 1534. Baden war nun wieder im Besitz aller Rechte aus dem Beinheimer Entscheid. Die Existenz der beiden Archive blieb davon unberührt, obwohl die Ursache der Teilung nun beseitigt war.
Das Erlöschen der alten pfälzischen Kurlinie im Jahre 1559 hatte eine Neuregelung der Besitzrechte innerhalb des pfälzischen Hauses zu Folge. Vermutlich wurde das Archiv auf der Grevenburg zwischen Baden und Pfalz-Zweibrücken geteilt; der badische Anteil kam nach Kreuznach, der pfälzische blieb in Trarbach. Erst 1672 sind beide Teile wieder in Trarbach vereinigt worden. Die im Verzeichnis von 1528 genannten, im Gewölbe der Kauzenburg liegenden Urkunden sind ausnahmslos verlorengegangen. Der Teilungsvertrag für die Vordere Grafschaft aus dem Jahre 1707 erwähnt das dortige Archiv nicht mehr. Vorhanden waren damals wohl nur noch Reste des Lehnsarchivs. Das seit 1672 wieder vollständig in Trarbach zusammengeführte Archiv der Hinteren Grafschaft wurde zum Schutz vor den Kriegsereignissen ins Elsass geflüchtet. Dann kam es mit den übrigen Archiven der Pfalzgrafen von Zweibrücken in deren Residenzstadt.
Der Vertrag über die Teilung der Hinteren Grafschaft vom September 1776 sah vor, dass von allen wichtigen Dokumenten ein Partner die Ausfertigung, der andere eine Abschrift erhalten sollte; die Zuteilung wurde dem Los überlassen. In den Jahren 1776 bis 1792 ist deshalb die große Zahl von beglaubigten Abschriften entstanden, die in den an Baden bzw. Pfalz-Zweibrücken gelangten Archivteilen zu finden sind.
Der nach 1776 durch Los an Pfalz-Zweibrücken gelangte Teil des Archivs ist wohl zusammen mit den übrigen Archivalien des Zweibrücker Archivs bis 1800 nach München gebracht worden; nur wenige Stücke sind verloren; eine kleine Anzahl von Urkunden wurde im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts an Preußen abgegeben und befindet sich heute im Landeshauptarchiv Koblenz. Aus dem nach München gelangten Hauptteil wurde der Bestand Sponheimer Urkunden gebildet. Der badische Anteil ist stark zersplittert. Aufgrund des Friedens von Lunéville (1801) stellte Frankreich Auslieferungsforderungen: Zwischen 1804 und 1808 wurden Urkunden und Akten abgegeben; nur etwa ein Drittel der Urkunden blieb in Karlsruhe; später wurden von dort Urkunden nach lokalen Betreffen nach Darmstadt, Wiesbaden, Speyer, München und Koblenz abgegeben; nur ein Bruchteil befindet sich noch heute im Generallandesarchiv Karlsruhe. Die an Frankreich abgegebenen Archivalien galten lange als verschollen. 1863 wurden sie auf dem Dachboden des Präfekturgebäudes in Straßburg entdeckt und ins Departementalarchiv überführt. 1868 sind die Urkunden zum größten Teil an Bayern abgegeben worden; sie wurden in München zu den Rheinpfälzer Urkunden gelegt.
Der hier beschriebene Sponheimer Bestand im Landeshauptarchiv Koblenz beinhaltet fast viertausend Urkunden, von denen mehr als die Hälfte dem Mittelalter entstammt. Die über vierzehntausend Akten und Amtsbücher hingegen sind nahezu ausnahmslos (d.h. zu fast 98%) ab 1500 entstanden; davon entstammen fast fünftausend der Verwaltung der Vorderen und deutlich über siebentausend der Verwaltung der Hinteren Grafschaft. Die Akten und Amtsbücher der Vorderen Grafschaft beinhalten solche badischer und kurpfälzischer Behörden sowie Unterlagen der gemeinsam verwalteten Ämter und Kellereien. Die Akten und Amtsbücher der Hinteren Grafschaft sind unterteilt in solche von badischen bzw. pfälzischen Behörden, in solche gemeinschaftlicher Trarbacher Behörden und in solche anderer gemeinsam verwalteter Behörden oder Ämter. Hinzu kommen über fünfhundert Lehnsakten und rund dreißig Besitzverzeichnisse und Rechnungen. Der Bestand wurde im 19. Jahrhundert durch ein mehrbändiges handschriftliches Repertorium erschlossen, das in die Datenbank des Landeshauptarchivs Koblenz übertragen wurde.
Bestand
Fabricius, Wilhelm: Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz Bd. 2: Die Karte von 1789. Einteilung und Entwickelung der Territorien von 1600 bis 1794, Bonn 1898 (ND Bonn 1965)
Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 7. vollständig überarb. Aufl., München 2007
Mötsch, Johannes: Genealogie der Grafen von Sponheim, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 13 (1987), S. 63-179
Mötsch, Johannes: Die Grafen von Sponheim an Mosel und Nahe, in: Lau, Dieter/Franz-Josef Heyen (Hg.): Vor-Zeiten. Geschichte in Rheinland-Pfalz, Bd. 3, Mainz 1987, S. 135-156
Mötsch, Johannes: Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065-1437, Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bde 41-44, 4 Bde, Koblenz 1987
Ergänzende Überlieferung befindet sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, im Generallandesarchiv Karlsruhe, in den hessischen Staatsarchiven in Wiesbaden und Darmstadt, im Archiv des Departements Bas-Rhin in Straßburg, im Landesarchiv Speyer und in den Beständen 4 (Kurpfalz und Fürstentum Simmern) und 24 (Fürstentum (Herzogtum) Pfalz-Zweibrücken) des Landeshauptarchivs Koblenz.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.