Anspruch auf Fischereirechte im Rhein unterhalb von Hitdorf ( „ein fischerey in sechsthalb fierteill wassers im Rhein under hytorp uff die nijderste tragell“) und Forderung, daß die Beklagten keine Fische nach Köln verkaufen sollen. Trotz eines Vergleichs von 1549 wird der Streit weiter fortgesetzt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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