Die Klage ist dagegen gerichtet, daß trotz mehrerer rechtskräftiger Urteile und Immissionsbescheide zugunsten des Klägers insbesondere auf den Deutz-Hof zu Heimerzheim (Rhein-Sieg-Kr.) und Besitz des inzwischen verstorbenen Freiherrn von Metternich der Kläger de facto vom Erfolg dieser Bescheide ausgeschlossen und ihm andere Gläubiger, seinen Angaben nach zu Unrecht und nach unförmlichem Vorgehen, vorgezogen worden seien. Der Kläger verlangt Durchführung der rechtskräftig erkannten Immission.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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