Die verordneten Statthalter und Räte des Stifts Münster belehnen Ludolph von Galen mit dem Gut und Erbe Bolandt mitsamt der Zubehörung und der Fischerei in der Berkel. Das Mannlehen, welches zuvor Hermann Valcke innehatte, liegt im Kirchspiel St. Lamberti vor Coesfeld (Cosfeldtt), Bauerschaft Stockum. Zu lehen erhält er auch das Gut Huppelwyck (Huppenswick) und die Gremeling Mühle (Gremelingh Mollenn) im Kirchspiel St. Jacobi zu Coesfeld, Bauerschaft Flamschen (Flamesche). Zeugen: Lehnsmannen Bertram von Loe und Veit Erkelenz. Beglaubigungsvermerk: Zacharias Rödde, Sekretär.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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