Anspruch auf den Neuhof, den Reubershof (Reuffershof) bei Glessen und den Hof Asperschlag (Hzm. Jülich, Amt Bergheim). Stephan von Stommel war zweimal verheiratet. Aus seiner Ehe mit Margarethe von Reuschenberg (1526) stammte die Tochter Sophia, Mutter des Appellaten, aus der zweiten Ehe mit Johanna von Zweifel (Zweiffel) stammte neben dem Sohn Arnold auch eine Tochter (Catharina), deren Sohn der Appellant ist. Erstinstanzlich konnte von Isendorn seine Auffassung durchsetzen, seine Mutter sei die Erbin der strittigen Güter, da Margarethe von Reuschenberg sie mit in die Ehe mit Stephan von Stommel gebracht habe und ihr Mann nach ihrem Tod nur Leibzüchter gewesen sei. Stephan überredete seine Tochter zum Verzicht auf ihr Erbe. 1557 widerrief Sophia jedoch ihren vor dem Offizial in Köln geleisteten Eid.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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