Kaiser Ludwig gebietet allen Getreuen des Reiches, den Bürgermeistern und Räten von Konstanz, Überlingen, Lindau, Ravensburg, Saulgau, Biberach, Memmingen, Pfullendorf, Kempten und Wangen sowie allen Amtleuten seiner anderen Städte, Abt und Konvent des Benediktinerklosters Weingarten, die er mit Leuten und Gütern in seinen Schutz genommen hat, nicht in seinen Rechten, Freiheiten und Gnaden zu beeinträchtigen, die sie von seinen Vorgängern erhalten und die er ihnen bestätigt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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