1.) Die halbe Wüstung zu Helmers [Ortsteil der Stadt Schmalkalden, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] in der Feldmark zu Schmalkalden [Stadt, Lkr. Schma...
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Urk. 14, 11690
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Schmalkalden, Nr. 1
A I u, Stadt Schmalkalden sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe R >> Reim-Reut >> Renner
1487 Mai 30
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die halbe Wüstung zu Helmers [Ortsteil der Stadt Schmalkalden, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] in der Feldmark zu Schmalkalden [Stadt, Lkr. Schmalkalden-Meiningen]; 2.) alle Güter der 1468 Belehnten zu Asbach [Stadtteil von Schmalkalden, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] mit ihrem Zubehör an Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Zinsen, Gülten, Beden, Diensten und aller Herrlichkeit, einer freien Schaftrift und einer Wiese, genannt der (Walpach), soweit die mit Holz und Wasser begriffen ist, und auch mit den Wiesen und Wiesenzinsen, die von den Wiesen anfallen und seit jeher zu den genannten Güter gehören, alles gefreit als rechtes, freies Lehen; 3.) eine Wiese zu (Meyberns); 4.) eine Hammerstätte, die der Oberlaudenbach [heute Laudenbach, Ortsteil der Stadt Brotterode-Trusetal, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] (Obernlautenbach) genannt wird, bei Wallenburg [Burgruine über Auwallenburg, Stadt Brotterode-Trusetal, Lkr. Schmalkalden-Meiningen], mit allem ihren Nutzen und allen Freiheiten, wie sie ehemals der verstorbene Vater der 1427 Belehnten, Petze Renner, zu Lehen getragen hatte, als rechtes, freies Lehen. Die Ehefrau des 1487 Belehnten, Margarethe, soll die Leibzucht an den Lehen haben.
Belehnte/r: Heinrich Renner
Beglaubigte Abschrift des Lehnsbriefes.
Beglaubigte Abschrift des Lehnsbriefes.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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