Gilg Amman von Dünzling bekundet, dass Abt Johannes und der Konvent von St. Emmeram ihm auf dem Amthof des Klosters in Dünzling, auf dem er jetzt sitzt, Erbrecht gegeben hat. Er und seine Erben sollen den Amthof persönlich bewohnen und davon Vogtei, Stiftsleistungen, sweingellt und andere kleine Gülten entrichten. S: Hans Mistelbeck von Lintach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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