Reversbrief über die Übertragung eines Erblehens an Anna Schreckin, Ehefrau des Peter Ziegler zu Nabern; das Lehen umfasst ein Haus mit Scheune und Hof, sowie mehrere Äcker und Wiesen; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 1 Pfund und 8 Schilling Heller, sowie 3 Scheffel Dinkel und 3 Scheffel Hafer, 4 Hennen, 1 Fastnachtshuhn und dem Zehnt von allen Einkünften aus dem Lehen, immer fällig am St. Martinstag; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss den Chorherren des Stifts Oberhofen jeweils 1 Gulden Weglohn und 1 Gulden Handlohn gezahlt werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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