Die Brüder und Wild- und Rheingrafen Johann, Johann Kasimir und Otto von Salm teilen nach dem Tod ihres Vaters Otto dessen Erbe, unter Vermittlung von Ludwig Georg Graf zu Stolberg, Johann Nikolaus von Hagen, nassau. Oberamtmann zu Saarbrücken, und Melchior von Steinkallenfels. Die Einkünfte der Herrschaft Finstingen, der Schaffnerei Flonheim und der gemeinschaftlich mit Dhaun und Lewenstein besessenen Dörfer Wörrstadt ("Werstatt") und Lonsheim werden gemeinsam verwaltet, die Herrschaften und Häuser Kirburg, Mörchingen und Dhronecken mit ihrem gen. Zubehör als drei Erbteile behandelt; Haus und Amt Diemeringen werden Mörchingen, Haus und Amt Wildenburg und die Kellerei Kreuznach Dhronecken zugeschlagen. Sämtliche Gefälle werden aufgezählt und gegenseitig verrechnet. Johann erhält Mörchingen, Johann Kasimir Kyrburg, Otto Dhronecken. Erbansprüche gen. Dritter werden gemeinsam geregelt, Verkäufe nur gemeinsam beschlossen. Die Lehen empfängt der Inhaber von Kyrburg als der Älteste, die Kyrburger Kanzlei verwahrt auch alle Lehenurkunden. Bergwerke und Münze werden gemeinsam verwaltet, die Reichstage gemeinsam beschickt, Prozesse von der Kyrburger Kanzlei aus geführt. Siegler und Unterschrift: Aussteller, mit Petschaft