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Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden und Einlösung von Pfändern
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 05. 1. Kläger E
(1739-1745) 25.06.1745-19.10.1746,
Kläger: (2) Jochim Friedrich von Elswich (Elswig)
Beklagter: Erben des Hinrich Wegner, vor allem Hans Kahl als Vormund des jüngsten Sohnes, seit 1752 August Wilhelm Rüdemann als gemeiner Anwalt des Konkurses von Johann Hinrich Wegner, seit 03.11.1752 Dr. Hertzberg in dieser Funktion
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 1752: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P), seit 1752 Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 25.06. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 28.06. trägt Kl. am 09.08. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Im Jahre 1739 hatte Hinrich Wegner einige von Kl. bei verschiedenen Personen versetzte Pfänder eingelöst, wodurch Kl. ihm 450 Rtlr schuldet. Dieses Geld ist abgesichert durch einen Arrest, den Wegner auf Geld, das Bekl. von der Kammerrätin Paulsen zu fordern hat, gelegt hat. Für diese Verschreibung sollte Kl. die Pfänder zurückerhalten. Dies geschieht jedoch nicht und nach dem Tode Wegners fordern Bekl. Einlösung der Pfänder. Da diese jedoch stark abgenutzt bzw. zerstört sind, weigert sich Kl., sie für den vollen Preis einzulösen, sondern fordert sie im Gegenzug für seine ausgestellte Obligation zurück, da er seine Schulden ansonsten doppelt bezahlen müßte. Das Tribunal fordert den Rat am 05.11. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 22.12.1745 ein, werden auf Antrag der Parteien vom 24.01.1746 am 03.02. eröffnet. Am 25.04. und 04.07. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1746 werden Bekl. zur Erwiderung, Kl. zum Beweis aufgefordert. Am 29.08.1752 übernimmt der gemeine Anwalt des Konkurses von Wegner den Prozeß und bittet, die Beweismöglichkeit für Kl. für verfallen zu erklären, kündigt Erwiderung auf den Elswichschen Schriftsatz an und erbittet Erlaubnis, die Pfänder zu versteigern und den Erlös der Konkursmasse zuzuschlagen. Das Tribunal fordert Kl. am 05.09. zur Erwiderung binnen 3 Wochen auf. Am 18.09. antwortet Bekl. auf den Schriftsatz des Kl.s von 1746 und beharrt auf Trennung von Obligation und Verpfändung, also doppelter Verschuldung des Kl.s. Das Tribunal weist Kl. am 20.09. zur Erwiderung an. Am 27.09. bittet Kl., vor der Versteigerung seiner Pfänder, seine Haushälterin den an ihnen entstandenen Schaden abschätzen zu lassen. Das Tribunal fordert Bekl. am 10.10. zur Stellungnahme auf. Am 05.10. bittet Bekl., die Ablieferung der Pfänder vornehmen zu dürfen, wird aber am 10.10. auf die Erwiderung des Kl.s verwiesen. Am 17.10. besteht Bekl. auf Versteigerung der Pfänder, um deren weiteren Verderb zu vermeiden. Am 07.11. gibt das Tribunal 6 Wochen Zeit, die Pfänder einzulösen und genehmigt ansonsten deren Versteigerung. Am 03.11.teilt Dr. Hertzberg mit, daß er zum gemeinen Anwalt des Konkurses bestimmt worden ist. Am 21.12.1752 erbittet Kl. Fristverlängerung, am 05.01.1753 weist er nach, daß die Pfänder durch den Gebrauch durch Kl. einen beträchtlichen Wertverlust erlitten haben und stimmt der Versteigerung zu, besteht aber darauf, daß die Pfänder ihm gehören und gegen die Obligation ausgeliefert werden müßten. Am 30.01. ernennt das Tribunal den Protononotar Stemwede zum Kommissar und beauftragt ihn, die Haushälterin des Kl.s zu verhören. Am 10.02. benennt Kl. Experten zur Schätzung des Wertes seiner Pfänder und legt weitere Articuli Probatoriales vor, die Tribunal am 13.02. dem Protonotar mitteilt. Am 19.03. erbittet Bekl. Fristverlängerung zur abschließenden Stellungnahme und erhält diese am 20.03. Am 07.04. reicht Bekl. Rechnung wegen Prozeßkosten ein und erbittet Bezahlung durch Kl., das Tribunal fordert Kl. am 10.04. entsprechend auf. Am 26. besteht Bekl. auf seinen Forderungen an Kl., woraufhin das Tribunal am 28.04. die Beweisaufnahme schließt. Am 01.05. überreicht Kl. die Protokolle zu Taxation und Zeugenbefragung, die am 05.05. eröffnet werden. Am 25.06. überreicht Kl. Taxationsprotokoll und erbittet Urteil in dem Fall, am 16.08. nimmt Bekl. Stellung zum Taxationsprotokoll und fordert die Bezahlung der Schulden. Am 18.08. schließt das Gericht die Beweisaufnahme. Am 14.09.1753 vergleicht das Tribunal die Parteien darauf, daß Kl. neben dem Geld der Frau des Kammerrates Paulsen und dem Erlös der Auktion noch 200 Rtlr bezahlt.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 17.03.1745, 12.09.1752; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 26.03.1745; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Zylius vom 28.03.1746 und des Bekl. für Dr. Gröning vom 29.04.1746; Obligation des Kl.s vom 24.08.1739; Rechnung Hinrich Wegners über Schulden des Kl.s vom 17.12.1742; Verpfändungsscheine des Kl.s vom 21.05.1740, 17.12.1742; Auflistungen der Zahlungen von Gläubigern des Kl.s vom 16.08.1739; Auszüge aus Handelsbuch Hinrich Wegners von Juli 1739- Oktober 1740, 10.03.1743; Aufstellung über Schulden des Kl.s (o.D.); von Notar Johann Philipp Treffner aufgezeichnete Species facti; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 11. und 28.09., 10.11.1752; Ratsgerichtsprotokoll vom 14.02.1750; Articuli Probatoriales für Haushälterin des Kl.s, N N Fahlberg; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Befragung der Zeugen Gustmeyer, Leusmann, Witwe Schumann, Witwe Wilken, Daniel Borgward, Witwe Wehrhagen, Anthon Rode, Witwe Glaser, Caspar Velthusen, Kanzlist Iden vom 04.12.1752; Articuli Probatoriales additionales für Hartwig Koch, die Dienstmagd Dorthie, Kaufmann Johann Daniel Gundlach und Uhrmacher Oldenburg; Rechnung des Bekl. für Transfer der Pfänder vom 06.04.1753; Kommissionsprotokoll Stemwedes vom 12.04.1753 mit Protokoll der Zeugenbefragung; Taxationsprotokoll der von Kl. deponierten Mobilien (523 Rtlr 9 s); Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Quistorp vom 10.05.1753
Akten
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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