J.H. von Altenbockum an von Pelden gnt. Cloudt, Drost zu Moers: Er sei nach wie vor gefangen, der Gouverneur de St. Andre habe aus Lippstadt mitgeteilt, daß sein General, der Vicomte de Turenne, 1000 Rhtlr. hinterlassen habe, die aber für seine Auslösung nicht reichen, er benötige 1500 Rhtlr. Da seine Armee jetzt weit weg sei, wende er sich an von Pelden gnt. Cloudt, um für ihn bei St. Andre wegen seiner Freilassung einzutreten. Dem Kommandanten am Ort, Oberstleutnant von Plönen, wurde von Herrn Castel Rodrigo in Brüssel Befehl erteilt, ihn so, wie seinen Widerpart, den Rittmeister aus Frankenthal, der von "unserer" Armee gefangen wurde, zu behandeln. Der andere sei aber inzwischen gegen Ranzion frei, seine Bewacher wollten aber für ihn 1000 fl. wie für einen Rittmeister der Generalstaaten haben, der Rittmeister aus Frankenthal aber gibt nicht mehr als 200 Rhtlr. 1646 Dezember 2. Geldern (?)
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J.H. von Altenbockum an von Pelden gnt. Cloudt, Drost zu Moers: Er sei nach wie vor gefangen, der Gouverneur de St. Andre habe aus Lippstadt mitgeteilt, daß sein General, der Vicomte de Turenne, 1000 Rhtlr. hinterlassen habe, die aber für seine Auslösung nicht reichen, er benötige 1500 Rhtlr. Da seine Armee jetzt weit weg sei, wende er sich an von Pelden gnt. Cloudt, um für ihn bei St. Andre wegen seiner Freilassung einzutreten. Dem Kommandanten am Ort, Oberstleutnant von Plönen, wurde von Herrn Castel Rodrigo in Brüssel Befehl erteilt, ihn so, wie seinen Widerpart, den Rittmeister aus Frankenthal, der von "unserer" Armee gefangen wurde, zu behandeln. Der andere sei aber inzwischen gegen Ranzion frei, seine Bewacher wollten aber für ihn 1000 fl. wie für einen Rittmeister der Generalstaaten haben, der Rittmeister aus Frankenthal aber gibt nicht mehr als 200 Rhtlr. 1646 Dezember 2. Geldern (?)
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A III 85 Von Pelden genannt Cloudt
Von Pelden genannt Cloudt >> Behördenschriftgut aus Amtstätigkeit (Drostamt, Vogtamt))
1646 Dezember 2
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:36 MEZ