Anthonius Titz, Propst, Lambertus Gamaeus, Senior u. Conventual des
etc. Stifts-Klosters S. Lüdigers vor Helmstedt bekennen an Statt u. im Namen
des Abts Hugo, daß Sie an den Rath der Stadt Helmstedt u. die Vorsteher der
Kirche S. Stephani das. tauschweise einen auf dem Hertzdahl am Danzpleck bei
Christs Moehlen belegenen, bisher gegen jährlichen Zins dem Bürgermeister
Henning Wolter ausgethanen Kamp, sowie ein gegenüber dem Meer, an Kämmerer
Hosangs Garten gränzendes, bisher von dem Letzteren gebrauchtes und früher
gegen Zins ausgethanes, dann von dem Kämmerer in seinen Garten gezogenes
Stück Land zehntfrei abgetreten, und dafür von dem Rath u. den Vorstehern
einen, der Stephanskirche gehörigen, hinter des Klosters Grasgarten an
desselben Acker belegenen Kamp mit einem Graswege zwischen letzterem u. dem
Garten, sowie ein vor der Wasserpforte zwischen des Klosters u. Hans Brocks
Lande belegenes Stück Land zu freiem Eigenthum, jedoch unter der
Verpflichtung empfangen haben, außerhalb des Zaunes, an dem Graben einen
Fußsteig von etwa 2 Ellen Breite zu lassen; u. daß jene von Ihnen in ruhigen
Besitz u. nießbaren Gebrauch der vorgedachten Äcker gesetzt seien u. Sie
denselben "geständige Herren u. Gewehr" sein wollen, wie dies Ihnen auch
gegenseitig zugesichert worden. - Geschehen denn 16 Julii des 1637 Jahrs. -
(Papier; mit der Unterschrift des Propstes u. dem untergedruckten
Conventssiegel.) Zeugen: Anthonius, Titz Propst; Lambertus Gamaeus,
Conventual; Michael Soechting der Ältere, Klosterschreiber; Johannes
Goesselius, notarius publicus; für das Kloster. Heinrich Hosang,
Rathskämmerer; Sigmund Lasius, Jacob Roether, Heinrich Grüttemacher,
Rathsverwandte; Lambert Peters u. Hermann Moeller, Kirchenväter zu S.
Stephan; für den Rath u. die Kirche.