Querulationis Auseinandersetzung um den Vorrang bei der Aufteilung der Konkursmasse
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1420
Wismar H 142 (W H 4 n. 142)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
(1751) 07.12.1751-08.03.1752
Kläger: (2) Philipp Gustav Bohse, Postinspektor in Wismar (Kl in 1. Instanz)
Beklagter: Verwalter des Konkurses von Christian Christoph Hinsch (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 07. und 23.12. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung durch das Tribunal vom 09. und 24.12.1751 trägt Kl. am 07.01.1752 vor, daß er Bekl. 1749 200 Rtlr geliehen und nachdem dieser das Geld nicht zurückzahlen wollte, Beschlag auf eine vom Bruder Hinschs geschickte Summe von 116 Rtlr 16 s gelegt hatte. Bei der Aufteilung der Konkursmasse vor dem Wismarer Rat ist ihm, da er nachrangig unter den Schuldnern aufgeführt worden war, nur ein Teil seiner Ausstände zugesprochen worden, den größeren Teil der von ihm beschlagnahmten Summe muß er an die Konkursverwalter zur Bedienung anderer Schuldner zurückzahlen. Dagegen queruliert er vor dem Tribunal, wird jedoch am 07.03.1752 abgewiesen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751 2. Tribunal 1751-1752
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.11.1751; Ratsgerichtsurteil vom 27.10.1751; von Dr. med Kindler ausgestelltes ärztliches Attest für Dr. Quistorp, daß er an Hypochondrie leide und deshalb den Schriftsatz für Bohse nicht rechtzeitig fertigstellen konnte, vom 23.12.1751; Auszug aus der Aufteilung der Konkursmasse vom 27.10.1751
Beklagter: Verwalter des Konkurses von Christian Christoph Hinsch (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 07. und 23.12. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung durch das Tribunal vom 09. und 24.12.1751 trägt Kl. am 07.01.1752 vor, daß er Bekl. 1749 200 Rtlr geliehen und nachdem dieser das Geld nicht zurückzahlen wollte, Beschlag auf eine vom Bruder Hinschs geschickte Summe von 116 Rtlr 16 s gelegt hatte. Bei der Aufteilung der Konkursmasse vor dem Wismarer Rat ist ihm, da er nachrangig unter den Schuldnern aufgeführt worden war, nur ein Teil seiner Ausstände zugesprochen worden, den größeren Teil der von ihm beschlagnahmten Summe muß er an die Konkursverwalter zur Bedienung anderer Schuldner zurückzahlen. Dagegen queruliert er vor dem Tribunal, wird jedoch am 07.03.1752 abgewiesen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751 2. Tribunal 1751-1752
Prozessbeilagen: (7) von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.11.1751; Ratsgerichtsurteil vom 27.10.1751; von Dr. med Kindler ausgestelltes ärztliches Attest für Dr. Quistorp, daß er an Hypochondrie leide und deshalb den Schriftsatz für Bohse nicht rechtzeitig fertigstellen konnte, vom 23.12.1751; Auszug aus der Aufteilung der Konkursmasse vom 27.10.1751
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2033, 06:48 MESZ