Jugendkammer der EKD (Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschlands)
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6HA 002 Oberkirchenrat Johannes Schlingensiepen Oberkirchenrat Johannes Schlingensiepen
Oberkirchenrat Johannes Schlingensiepen >> 4. Evangelische Kirche in Deutschland
1961
Enthält: u.a.: 2f Protokoll der Tagung der Referenten für Jugendarbeit der westdeutschen Landeskirchen und Berlins vom 29.06.1961 9 ”Ordnung. Evangelische Jugend Deutschlands” vom 15./16.05.1946 11 ”Richtlinien für die evangelische Jugendarbeit in Deutschland” vom 11.11.1946 12 ”Ordnung der Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend Deutschlands” vom 15.03.1950 13f ”Satzungen der Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend Deutschlands” vom 09.02.1961 15-17 ”Ergänzung der Ordnung der Jugendkammer und der Arbeitsgemeinschaft durch die Beschlüsse von Bad Boll am 23.01.1956" 23f ”Etat 1962", Plan vom 08.09.1961 38-44 ”Protokoll über die Tagung der Vorsitzenden und Leiter der kirchlichen Jugendwerke am 31.08.1961" 46-49 Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend Deutschlands, Schreiben an die Kanzlei der EKD vom 14.09.1961über den ”Beitrag für die kirchliche Jugendarbeit im Rechnungsjahr 1962"
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:10 MEZ