Verkauf einer Rente
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C-Speck Lud, Urk. 9
C-Speck Lud Speckpfründe Ludgeri
Speckpfründe Ludgeri >> Urkunden
10. November 1556 (am avende Martini episcopi)
Enthält: Vor dem Offizial, geistlichen Richter des Hofes zu Münster, erscheinen Meister Thonyes Smydt-Johan und seine Frau Catharina, wohnhaft zu Münster, und verkaufen an Joest Moderson und Heyne Peyckes, Provisoren der Speckpröven Ludgeri in Münster, eine erbliche jährliche Rente von 2½ Joachimstaler für 50 derselben Taler. Die Rente ist jährlich zahlbar auf Martini (November 11) aus ihrem Haus[1] in Münster im Kirchspiel St. Lamberti in der Nähe der Münze (nicht veer vann der munte) zwischen Häusern Johan Holtebuyr und Witwe † Hermen Husyng. Die Verkäufer sowie Johan Menneman geloben Bezahlung und Währschaft. Ablösevorbehalt für die Verkäufer am Fälligkeitstermin mit halbjähriger Vorankündigung. Siegelankündigung des Offizials. Zeugen: Berndt Rupe und Hinrich Wolterdinck. Ausf., Perg. 32 x 30,5 cm; Siegel ab. Rückvermerke: Inhaltsvermerke (16. und 17. Jh.) [1] 1769/70: BK: 55 / 1784: LN: Martini 327 / 1873: Drubbel 9.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:09 MEZ