Der Bürger Hermann von Tule zu Riga in Liefland giebt seinem Bruder Johann, Vicar des Marien- und Aller Heiligen-Altars in der Kirche zu Delbrück, nach dessen eventuellen Tode das Präsentationsrecht zu diesem Benefizium auf ihn übergeht, die Vollmacht, darauf bei Lebzeiten zu verzichten oder mit einer anderen Präbende zu vertauschen u.s.w. Falls sein Bruder in dem Besitze dieser Vicarie stirbt, bevollmächtigt er den Vicar Johann von Tule im Münster zu Soest, laut des Fundationsbriefs eine geeignete Persönlichkeit dem Pastor zu Delbrück zu präsentiren. Will dieser ihn nicht bestätigen, so soll er die Hülfe des Bischofs von Paderborn, des Papstes etc. in Anspruch nehmen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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