Mainz, 1616.06.06. (Richter Hettisch). Am 24.8.1612 ist eine Eheberedung erfolgt zwischen dem B. und Bender Endres Kremer und Sabina, nachgelassenen Tochter Jakob Wüsten, B. zu Bischofsheim an der Tauber, in Anwesenheit von Johann Mülich, deutschem Schulhalter, und den Vormündern (Kaspar Maher, Bender, und Marx Dreßler, Ratsprokurator) seitens des Hochzeiters, Daniel Döner, Schultheissen zu Hochheim, Paulus Wüst, B. zu Bischofsheim, seitens der Braut. Er bringt in die Ehe 2 Kinder (Katharina und Elisabeth), die ihr Rockenteil bereits empfangen haben, ferner sein Schwertteil. Die Hochzeiterin bringt in die Ehe ihr Elternteil (419 fl. bar und sämtlichen Hausrat). Für den Fall, die Ehe bliebe kinderlos, wird vereinbart: 1) Sie behält ihr Zugebrachtes, Kleider, Kleinodien, 1/3 der Errungenschaft und aus seiner Nahrung 500 fl. 2) Er behält sein Zugebrachtes, Kleider, Kleinodien, 2/3 der Errungenschaft und 300 fl. aus dem Eigentum seiner Frau. Z.: Die Vormünder der Kinder (Marx Dreßler, Prokurator, Kaspar Maher, Bender), Leonhard Hügel, kurmainzischer Zentgraf zu Bischofsheim, Endres Klebach und Asmus Kruftel, beide B. und Bender zu Mainz.

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