Amtmann und sechs Richter zu Onstmettingen, fünf zu Truchtelfingen, einer zu Tailfingen sprechen Recht auf Klage des Kaplans von St. Katharinen und der Pfleger St. Peters zu Tailfingen und des Spitals zu Ebingen wegen der Zehntpflicht eines Ackers.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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