Hans Pur von Heiningen [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen wegen verschuldeter Sachen, wird vor die Entscheidung gestellt, das Recht zu nehmen oder 15 fl Abtrag zu zahlen, entscheidet sich für letzteres, wird darauf entlassen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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