Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind
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A 210/179
A 210 Sozialamt
A 210 Sozialamt >> Fürsorge und Jugendhilfe >> Jugendhilfe >> Förderung der freien Wohlfahrtspflege
1960-1968
Enthält u.a.:
- Denkschrift über die Notwendigkeit der Hilfe für geistig-behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene vom 21.02.1961
- Satzung des Vereins "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e.V. vom 27.03.1960
- Kurzbericht der Stadtverwaltung Mannheim vom August 1959 über die Reise nach Holland, Großbritannien und Belgien im August 1959 zum Studium von halboffenen und offenen Rehabilitationseinrichtungen für geistig behinderte Kinder
- Blätter der Wohlfahrtspflege vom Juni 1960 betr. Hilfe für das geistig behinderte Kind
- Schriftverkehr und Gemeinderatsprotokoll aus 1960-1966 betr. "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind"
- Denkschrift vom Verband Deutscher Sonderschulen vom 21.03.1961 über Sonderschulkindergärten und Sonderkindergärten
- Protokoll des Sozialausschusses vom 21.03.1962 betr. Sonderkindergarten für geistig behinderte Kinder
- Kostenvoranschlag über den Einbau eines Kinderhortes für geistig behinderte Kinder im Gebäude Neckarhalde 36 vom 27.02.1962
- Bericht über den Betrieb des Sonderkindergartens in der Neckarhalde vom 23.12.1963
- Aktenvermerk vom 05.04.1966 betr. Transport und Unterbringung der Schüler der Sonderschule für Bildung schwache Kinder in der Neckarhalde
- Antrag der Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e.V. Tübingen auf Übernahme des Sonderkindergartens im Gebäude Neckarhalde 36 als Sonderschulkindergarten durch die Stadt Tübingen vom 25.03.1968
- Denkschrift über die Notwendigkeit der Hilfe für geistig-behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene vom 21.02.1961
- Satzung des Vereins "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e.V. vom 27.03.1960
- Kurzbericht der Stadtverwaltung Mannheim vom August 1959 über die Reise nach Holland, Großbritannien und Belgien im August 1959 zum Studium von halboffenen und offenen Rehabilitationseinrichtungen für geistig behinderte Kinder
- Blätter der Wohlfahrtspflege vom Juni 1960 betr. Hilfe für das geistig behinderte Kind
- Schriftverkehr und Gemeinderatsprotokoll aus 1960-1966 betr. "Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind"
- Denkschrift vom Verband Deutscher Sonderschulen vom 21.03.1961 über Sonderschulkindergärten und Sonderkindergärten
- Protokoll des Sozialausschusses vom 21.03.1962 betr. Sonderkindergarten für geistig behinderte Kinder
- Kostenvoranschlag über den Einbau eines Kinderhortes für geistig behinderte Kinder im Gebäude Neckarhalde 36 vom 27.02.1962
- Bericht über den Betrieb des Sonderkindergartens in der Neckarhalde vom 23.12.1963
- Aktenvermerk vom 05.04.1966 betr. Transport und Unterbringung der Schüler der Sonderschule für Bildung schwache Kinder in der Neckarhalde
- Antrag der Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind e.V. Tübingen auf Übernahme des Sonderkindergartens im Gebäude Neckarhalde 36 als Sonderschulkindergarten durch die Stadt Tübingen vom 25.03.1968
1 Faszikel
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ