Antwort des Erzbischofs auf die Ansprache des Herzogs Wilhelm von Berg, welcher auf die Gerichtsbarkeit in der Herrlichkeit und dem Kirchspiel Deutz im Besonderen auf die Reichslehenschaft des Dorfes Westhoven, auf das Einlagerungsrecht daselbst, sowie zu Hilden und Haan einen althergebrachten Besitzstand behauptete, den aber nur Amtmanns- und Vogteirechte zugestanden werden. d. crast. b. Petri ad. cathedr.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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