Die nach erfolgtem Absterben des Kabinettsministers und Generals Graf von Lützelburg anbefohlene Versiegelung seiner Briefschaften und deren darauf geschehene Re- und Konsignation, ingleichen was wegen des von seinen Legatariis geforderten Abzugsgelder und sonst seiner Verlassenschaft [Nachlass] halber vorgegangen

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Sächsisches Staatsarchiv
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