Kaiser Karls des Fünften Peinliche Gerichtsordnung nebst der Bamberger Halsgerichtsordnung nach den Ausgaben von 1533 und 1507 mit Angabe der Abweichungen der beiden Projekte der peinlichen Gerichtsordnung von 1521 und 1529 und der Brandenburger Halsgerichtsordnung von 1516.
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13 Bib 02, 5085
13 Bib 02 [S 1] 13 Dienstbibliothek (Monographien und Aufsätze vor 1850)
[S 1] 13 Dienstbibliothek (Monographien und Aufsätze vor 1850) >> 1826 - 1850
1835
Autor: Schmid, Reinhold (Hrsg.)
Archivale
Nebeneinträge: -
Druckort: -
Verlag: - August Schmid
Erscheinungsort: - Jena
Nr.: -
Reihe: -
S./Abb.: -
Auflage: Auflg.: -
Bemerkungen: - Kopie von Bib 02/165. [Exemplar von Dr. Hans Hoppe]
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Verlag: - August Schmid
Erscheinungsort: - Jena
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S./Abb.: -
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Bemerkungen: - Kopie von Bib 02/165. [Exemplar von Dr. Hans Hoppe]
Schmid, Reinhold (Hrsg.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:54 MEZ