Lohnsteuer: Allgemeines und vereinzelt Einzelfälle
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Bü 82
Zugang 1996/069 P 30
S 2001 A; S 2010 A; S 2016 A; S 2034 A; S 2175 A
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 19 II Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten
Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten >> 4. Steuern (S) >> 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) >> 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer >> 4.2.1.1 Einkommensteuer, Lohnsteuer (Az.: S 2000-S 2356)
1941-1942
Enthält v.a.:
Bewertung der Sachbezüge für den Steuerabzug vom Arbeitslohn und für die Sozialversicherung; Bewertung der Sachbezüge bei Hausangestellten: Einzelfall; Sachbezüge der Arbeitnehmer in Käsereibetrieben für die Lohnsteuer: Allgemeines und Einzelfall; lohnsteuerliche Bewertung von Werkswohnungen; Steueränderungs-Verordnung vom 26. August 1941, hier: A. Steuerliche Begünstigung der Einzelgewerbetreibenden, der Land- und Forstwirte und der Personengesellschaften, B. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer, Druck, 7 S.; einheitliche Behandlung von Lohnbezügen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn und bei der Sozialversicherung; Entwurf für die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) vom Oktober 1941; Vorschläge der Finanzämter in Württemberg für Änderungen der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; Erhebung der Bürgersteuer vom Arbeitslohn nach § 16 und § 18 der Ersten Lohnabzugs-Verordnung: Allgemeines; Entwurf zur Lohnsteuer-Ergänzungsverordnung (LStEV) vom Oktober 1941; Einordnung der Vorschriften der Lohnsteuer-Durchführungsbestimmungen in die Lohnsteuer-Ergänzungsverordnung; Vorschläge der Finanzämter in Württemberg zur Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung; lohnsteuerliche Behandlung von Fehlgeldentschädigungen nach dem Erlass des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 20. September 1941
Bewertung der Sachbezüge für den Steuerabzug vom Arbeitslohn und für die Sozialversicherung; Bewertung der Sachbezüge bei Hausangestellten: Einzelfall; Sachbezüge der Arbeitnehmer in Käsereibetrieben für die Lohnsteuer: Allgemeines und Einzelfall; lohnsteuerliche Bewertung von Werkswohnungen; Steueränderungs-Verordnung vom 26. August 1941, hier: A. Steuerliche Begünstigung der Einzelgewerbetreibenden, der Land- und Forstwirte und der Personengesellschaften, B. Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer, Druck, 7 S.; einheitliche Behandlung von Lohnbezügen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn und bei der Sozialversicherung; Entwurf für die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) vom Oktober 1941; Vorschläge der Finanzämter in Württemberg für Änderungen der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; Erhebung der Bürgersteuer vom Arbeitslohn nach § 16 und § 18 der Ersten Lohnabzugs-Verordnung: Allgemeines; Entwurf zur Lohnsteuer-Ergänzungsverordnung (LStEV) vom Oktober 1941; Einordnung der Vorschriften der Lohnsteuer-Durchführungsbestimmungen in die Lohnsteuer-Ergänzungsverordnung; Vorschläge der Finanzämter in Württemberg zur Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung; lohnsteuerliche Behandlung von Fehlgeldentschädigungen nach dem Erlass des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 20. September 1941
1 Bü (1,5 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.0011, 15:46 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Reichs-/Bundesbehörden und Reichs-/Bundesorganisationen (Tektonik)
- Geschäftsbereich Reichs-/Bundesfinanzministerium (Tektonik)
- Geschäftsbereich Reichsfinanzministerium (Tektonik)
- Finanzämter (Tektonik)
- Landesfinanzamt Stuttgart/Oberfinanzpräsident Württemberg: Sachakten (Bestand)
- 4. Steuern (S) (Gliederung)
- 4.2 Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer (S 2) (Gliederung)
- 4.2.1 Einkommen- und Lohnsteuer, Kriegszuschlag zur Einkommensteuer, Wehrsteuer, Bürgersteuer (Gliederung)
- 4.2.1.1 Einkommensteuer, Lohnsteuer (Az.: S 2000-S 2356) (Gliederung)