Kurfürst Maximilian Franz von Österreich als Bischof von Münster belehnt Johann Dietrich Holterbrock mit dem im Amt Werne und im Kirchspiel Bork gelegenen Holterbrocks Erbe, das zuvor der inzwischen verstorbene Johann Stephan Pieper als Lehen innehatte. Der Lehnbrief wird an den bevollmächtigten Kanzleiagenten Gerhard Henrich Uhrwecker ausgehändigt. Zeugen: Dietherich Ferdinand Gröninger, Michael Anton von Tenspolde und Mathias Sprickmann, alle der Rechten Doktoren. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkammer

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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