Kaiser Leopold setzt Amalia Regina, verwitwete G. zu Orttenburg, geborene G. von Zintzendorff und Pottendorff, nach dem Ableben ihres Ehemanns Georg Philipp, G. zu Orttenburg, der in seinem Testament den ebenfalls gestorbenen KF Johann Georg III. von Sachsen und MG. Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth als Vormunde für den minderjährigen Sohn Johann Georg, G. von Orttenburg, bestimmt hat, weil sie sich erbötig gemacht hat, die Vormundschaft zu führen und jährlich die Administrationsrechnung einzusenden, als alleinigen Vormund ein mit der Verpflichtung, über das Hab und Gut ihres Sohns ein Inventar anzulegen, diesem alle wichtigen Sachen mitzuteilen und jährlich über ihre Administration Rechenschaft abzulegen, nachdem ihr Bevollmächtigter Conrad Hermann Osterholtz die Beachtung der Vormundschaftspflichten gelobt hat.; S: Ausst.; US: Leopoldt; V(idi)t D. A. W. Kaunitz.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv