Kurfürst Christian I., Herzog zu Sachsen, belehnt Hildebrand von Einsiedel (Hiltebrand von Einsiedell) und seine rechten Leibeslehnserben mit Gnandstein, dem Schloss, Vorwerk und allen Zugehörungen, mit Zinsen, Renten, Diensten, Frondiensten und Pflichten, Freiheiten und Gewohnheiten, Hölzern, Wiesen, Äckern, Teichen, Fischerei, Fischweiden, Bächen und dem Wasser, die Wyhra (Wyra) genannt, vom Merbitzer Lache bis an das Wolftitzer Lach,. - das Dorf Gnandstein und die Mühle unter dem Schloss gelegen, samt dem Pfarrlehn daselbst; außerdem. - die Dörfer Wüstenhain und Dolsenhain (Dolssenhan) mit Zinsen und Gerechtigkeiten;. - das Holz, genannt "die Bocka" vor der Leina gelegen, mit den anderen Hölzern samt der Wildbahn, großer und kleiner Jagd auf seinen und seiner Untertanen Hölzern und allen genannten Gütern, dazu oberste und niederste Gerichte und alle Gerechtigkeiten;. - das Dorf Roda samt dem Kirchlehn mit allen Rechten, Zinsen, Frondiensten, obersten und niedersten Gerichten im Dorf und in den Feldern;. - das Dorf Altmörbitz (Altenmörbitz) samt dem Pfarrlehn mit obersten und niedersten Gerichten im Dorf und in den Feldern und allen Rechten, Frondiensten, Zinsen und anderen Gerechtigkeiten, wie von alters hergebracht;. - mit etlichen Zinsen zu Neuenmörbitz (Newmerbitz) mit dem Erbgericht. Die Belehnung erfolgt mit allen Rechten, wie diese bereits nach dem Tod des Bruders Johannes (Hans) und danach erfolgtem brüderlichen Vergleich durch Kurfürst August erfolgt war. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn. Mitbelehnt werden seine Brüder Haubold und Abraham von Einsiedel, außerdem die Vettern Georg Heinrich von Einsiedel zu Sahlis (Salis), Heinrich Hildebrand von Einsiedel. Z.: Dr. David Peiffer zu Goseck (Gossigk), Kanzler; Abraham Bock zu Klipphausen (Kliphausen); Heinrich von Bünau (Bunaw) zu Nedaschütz (Nedeschwitz); Hans von Seidlitz; Dr. Wolffgang Eulenbeck (Eylnbeck) zu Goseck (Gossigk); Dr. Johann Badehorn.

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Sächsisches Staatsarchiv
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