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Albrecht, Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen, befreit das Dorf Neuhof (Nuwenhowe, bisher nicht eindeutig identifiziert) und seine Einwohner von allen Steuern und Abgaben, namentlich von der volkssprachlich so bezeichneten Herberge, eignet das Dorf mit allen Besitzungen Rechten an Abt und Konvent des Klosters Volkenroda zurück und bestätigt seine Rechte und Freiheiten, über die es wie alle Höfe (grangie) des Klosters verfügt. Weiter bestätigt er dem Kloster Volkenroda die Blutgerichtsbarkeit im Dorf Neuhof (Nuwenhowen, bisher nicht eindeutig identifiziert), im Kloster selbst, in der Mühle Bergern [bei Körner], sowie den übrigen Grangien des Klosters. Alle Verfahren sollen im Gericht Obermehler (in Melre superiori) abgeurteilt werden. (Fehlt: Kriegsfolge.)

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Sächsisches Staatsarchiv
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