Pfalzgraf Johann, Administrator der Kurpfalz, bekundet, dass er, nachdem Bernolph von Gemmingen verstorben ist, Schweickard von Gemmingen für diesen selbst und namens dessen Vettern Eberhard, Hans Wilhelm und Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Söhne, dazu Hans Konrad und Eberhard, des verstorbenen Bernolphs Söhne, sowie Hans Konrad von Gemmingen und Hans Reinhard von Stetten zu Kocherstetten als Vormündern Hans Philipp von Gemmingens, des minderjährigen Bruders der vorgenannten Hans Konrad und Eberhard, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...