Kaiser Franz [I.] verleiht dem St. Rochus-Spital zu Mainz das Privileg, die jüngst beschworene Wahlkapitulation auf zehn Jahre allein in Quart zu drucken und zu verlegen. Pön: 5 Mark lötigen Golds, fällig je zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und an das Spital. Das Spital hat wenigstens 5 Exemplare der Reichshofratskanzlei abzuliefern. Unterschrift und aufgedrücktes Papiersiegel des Kaisers. Weitere Unterschriften: V(idi)t Fürst Colloredo; ad mandatum: Christian August Freiherr von Beck. AO: Wien.

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