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Friedrich Karl Herzogadministrator von Württemberg fertigt im Namen seines Neffen Herzog Eberhard Ludwig einen Nebenrezeß (unten genannten Inhalts) vom Jahr 1675 zu dem am 4. September 1673 von seinem verstorbenen Vater Herzog Eberhard [III.] abgeschlossenen und von seinem verstorbenen Bruder Wilhelm Ludwig vollzogenen Kaufkontrakt aus, der wegen des Todes des Bruders nicht rechtmäßig ausgefertigt werden konnte: Nachdem der Vertrag vom 4. September 1673 über den Verkauf der Herrschaft Liebenstein den Passus enthielt, dass der Herzog von Württemberg die Lehengefälle des Markgrafen Friedrich [VI.] in Kaltenwesten, nämlich drei Sechstel vom großen Fruchtzehnten und 4 e 6 eln (aymerlin) vom Weinzehnten als Afterlehen übernehmen soll, hat der Markgraf unrechtmäßige Lehensentfremdung reklamiert und Philipp Albrecht von Liebenstein vor den durlachischen Lehenhof zitiert; worauf der württembergische Rat und Kammerprokurator Dr. Heinrich Backmeister den badischen Räten erfolgreich auseinandersetzte, das Lehen sei nicht verkauft worden, sondern Württemberg habe sich nur - gegen Leistung der Dienste - als Aftervasall subinfeudieren lassen, Philipp Albrecht wolle unstreitig Vasall des Makgrafen bleiben; darauf der Markgraf das Lehnsgerichtsverfahren gegen Philipp Albrecht eingestellt, die Übertragung des Lehens aber an Württemberg sogar per modum subinfeudationis untersagt hat. Philipp Albrecht verspricht nun, den damit Württemberg entstandenen jährlichen Schaden zu ersetzen und verpflichtet sich, den Gegenwert der genannten badischen Lehensgefälle auf seine Kosten durch einen württembergischen Amtmann zu Liebenstein aus seinen Gefällen in Bönnigheim, Lauffen oder woanders einziehen zu lassen; doch soll diese Verpflichtung mit seinem und seiner Nachkommen Tod erlöschen. Ankündigung zweier Ausfertigungen, der Siegel und Unterschriften der Kontrahenten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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