Die Äbtissin Elsbeth von Oberstenfeld erlaubt im Einvernehmen mit ihrem Vater Albrecht Hummel von Lichtenberg dem Konvent, die Zinsen und Gülten aus der Mühle zu Oberstenfeld, die an Rugger von Hausen verkauft waren, einzulösen, behält sich aber die Übernahme der Hälfte vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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