Die Bevollmächtigten der ausschreibenden Fürsten des oberrheinischen Kreises erlassen in Gemäßheit einer an die genannten Fürsten übertragenen kaiserlichen Kommission an die zum Oberamt Oberkirch gehörigen Untertanen zu Waldulm und im Tale Oppenau die ernstliche Aufforderung, dem Landesherrn und der bischöflichen Regierung den schuldigen Gehorsam zu erweisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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