Otmar Missenhart vom Turn in der Herrschaft Tettnang bekennt, daß Balthasar von Herrliberg, österreichischer Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg ihm auf Lebenszeit nach Leibzins- oder Schupflehenrecht den Hof in Baumgarten in der Herrschaft Tettnang verliehen hat, den zuvor Teias Lechlin (am Rand: Polay Glathar) innehatte. Der Beliehene muß den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf ihn nicht teilen und nichts entfremden. Der Aussteller (am Rand: Kaspar Wangner) zahlt als Ehrschatz 30 (am Rand: 55) fl rh Landwährung. Jährlich zu Martini entrichtet er als Leiblehengült und Zins 5 lb d (am Rand: 15 fl) an Geld sowie 2 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 5 Hühner, 50 Eier. Der Zins muß in die Stadt Tettnang (gestrichen, darüber: Lindau) gebracht werden. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt der Hof heim. Beim Verlassen Hofs muß er mit Mist, Heu, Stroh und anderem zurückgelassen werden, wie es Brauch in der Herrschaft Tettnang ist.
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Otmar Missenhart vom Turn in der Herrschaft Tettnang bekennt, daß Balthasar von Herrliberg, österreichischer Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg ihm auf Lebenszeit nach Leibzins- oder Schupflehenrecht den Hof in Baumgarten in der Herrschaft Tettnang verliehen hat, den zuvor Teias Lechlin (am Rand: Polay Glathar) innehatte. Der Beliehene muß den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf ihn nicht teilen und nichts entfremden. Der Aussteller (am Rand: Kaspar Wangner) zahlt als Ehrschatz 30 (am Rand: 55) fl rh Landwährung. Jährlich zu Martini entrichtet er als Leiblehengült und Zins 5 lb d (am Rand: 15 fl) an Geld sowie 2 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 5 Hühner, 50 Eier. Der Zins muß in die Stadt Tettnang (gestrichen, darüber: Lindau) gebracht werden. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt der Hof heim. Beim Verlassen Hofs muß er mit Mist, Heu, Stroh und anderem zurückgelassen werden, wie es Brauch in der Herrschaft Tettnang ist.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1441
B 522 II U 1354
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1575 November 24 (auf den vierundzwainzigisten tag monats Novembris)
26,7 x 47,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Otmar Missenhart vom Turn in der Herrschaft Tettnang
Empfänger: Balthasar von Herrliberg, österreichischer Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg
Siegler: Dr. iur. Michael Schnell, Ammann zu Tettnang
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Streichungen und Einschübe, denen zufolge die Urkunde als Vorlage für eine spätere Verleihung benutzt wurde.
Empfänger: Balthasar von Herrliberg, österreichischer Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg
Siegler: Dr. iur. Michael Schnell, Ammann zu Tettnang
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Streichungen und Einschübe, denen zufolge die Urkunde als Vorlage für eine spätere Verleihung benutzt wurde.
Glatthaar, Polay
Herrliberg, Balthasar von
Lechlin, Teias
Missenhart, Otmar
Schnell, Michael, Dr. iur., Ammann
Wangner, Kaspar
Baumgarten : Tettnang FN
Baumgarten : Tettnang FN; Einwohner
Bregenz, Vorarlberg [A]; Herrschaft, Verwalter
Lindau (Bodensee) LI
Ravensburg RV; Maß
Tettnang FN
Tettnang FN; Ammann
Tettnang FN; Herrschaft
Turn : Tettnang FN; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:25 MEZ
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