Otmar Missenhart vom Turn in der Herrschaft Tettnang bekennt, daß Balthasar von Herrliberg, österreichischer Verwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg ihm auf Lebenszeit nach Leibzins- oder Schupflehenrecht den Hof in Baumgarten in der Herrschaft Tettnang verliehen hat, den zuvor Teias Lechlin (am Rand: Polay Glathar) innehatte. Der Beliehene muß den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf ihn nicht teilen und nichts entfremden. Der Aussteller (am Rand: Kaspar Wangner) zahlt als Ehrschatz 30 (am Rand: 55) fl rh Landwährung. Jährlich zu Martini entrichtet er als Leiblehengült und Zins 5 lb d (am Rand: 15 fl) an Geld sowie 2 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 5 Hühner, 50 Eier. Der Zins muß in die Stadt Tettnang (gestrichen, darüber: Lindau) gebracht werden. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt der Hof heim. Beim Verlassen Hofs muß er mit Mist, Heu, Stroh und anderem zurückgelassen werden, wie es Brauch in der Herrschaft Tettnang ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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