König Ruprecht genehmigt den Kauf der Feste Helfenstein, der Stadt Geislingen mit Zöllen, Ungelten, Geleiten, Märkten, Dörfern und anderem Zubehör, der Burg und Stadt Albeck mit Dörfern, Weilern und Höfen durch die Stadt Ulm und erteilt den dortigen Vögten dieselbe Befügnisse, wie sie in Ulm selbst ausgeübt werden.
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 207 U 30}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 Ulm, Reichsstadt
Ulm, Reichsstadt >> Kaiserliche Privilegien >> Urkunden >> Vidimus des Egloff von Wartenberg, gennant von Wildenstein, Hofrichter zu Rottweil, über die von König Sigismund ausgestellte Urkunde wegen der Bestätigung der an die Stadt Ulm verliehenen Privilegien durch Kaiser Karl IV. vom 13. November 1359 und König Ruprecht vom 10. August 1401 über Freiheit von fremden Gerichten und Erwerb von Helfenstein, Geislingen, Albeck, sowie die Befreiung von der Klage, die Graf Hans von Helfenstein bei dem Reichshofgericht erhoben hat, und Erneuerung der Rechte der Vögte und Amtleute der Stadt in den erworbenen Herrschaften.
1401 August 10 (Laurentius)
Urkunden
Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: König Ruprecht
Siegler: König Ruprecht
Überlieferungsart: Insert
Aussteller: König Ruprecht
Siegler: König Ruprecht
Überlieferungsart: Insert
Vidimus des Egloff von Wartenberg, gennant von Wildenstein, Hofrichter zu Rottweil, über die von König Sigismund ausgestellte Urkunde wegen der Bestätigung der an die Stadt Ulm verliehenen Privilegien durch Kaiser Karl IV. vom 13. November 1359 und König Ruprecht vom 10. August 1401 über Freiheit von fremden Gerichten und Erwerb von Helfenstein, Geislingen, Albeck, sowie die Befreiung von der Klage, die Graf Hans von Helfenstein bei dem Reichshofgericht erhoben hat, und Erneuerung der Rechte der Vögte und Amtleute der Stadt in den erworbenen Herrschaften.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:42 MEZ
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- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
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- Urkunden (Gliederung)
- Vidimus des Egloff von Wartenberg, gennant von Wildenstein, Hofrichter zu Rottweil, über die von König Sigismund ausgestellte Urkunde wegen der Bestätigung der an die Stadt Ulm verliehenen Privilegien durch Kaiser Karl IV. vom 13. November 1359 und König Ruprecht vom 10. August 1401 über Freiheit von fremden Gerichten und Erwerb von Helfenstein, Geislingen, Albeck, sowie die Befreiung von der Klage, die Graf Hans von Helfenstein bei dem Reichshofgericht erhoben hat, und Erneuerung der Rechte der Vögte und Amtleute der Stadt in den erworbenen Herrschaften. (Archivale)