Darlegung des Goswin Hermann Otto Freiherr von Merveldt, Generalprokurators der Kammer von Malta, daß die Johanniterkommende zu Burgsteinfurt von dem zwischen dem Fürstbischof von Münster und dem Grafen von Bentheim-Steinfurt geschlossenen Vergleich nicht betroffen sei und das Recht der freien Religionsausübung besitze

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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