Die Brüder Curd und Rave von Canstein verpflichten sich, falls zwischen ihnen und dem Warburger Bürger Bertold ut des Mollen wegen des durch die vorstehende Urkunde abgeschlossenen Verkaufs Streitigkeiten entstehen sollten, zum Einlager in Warburg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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