Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht seinem Untertan Veit Freyith zu Blochingen zur Erbleihe einen Hof daselbst in der Mühlgasse mit allem Zubehör. Der Empfänger muß ihn in baulichen Ehren halten, jährlich gen. Geld- und Naturalabgaben entrichten und Dienste und Steuern nach Herkommen leisten. Bei jedem Besitzwechsel muß der Hof unzerteilt von einer Hand neu empfangen werden und ist ein dem Zustand des Hofes entsprechender Ehrschatz zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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